Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der BIOCARE Gesellschaft für biologische Schutzmittel mbH
I. Geltungsbereich der AGB
1. Unsere Angebote, einschließlich unsere Angebote in unserem Bestellportal, richten sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung unseres Bestellportals ausgeschlossen.
2. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen BIOCARE Gesellschaft für Biologische Schutzmittel GmbH (nachfolgend auch „Biocare“ oder „Verkäufer“) und dem Kunden, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Auf Verbraucher im Sinne des § 13 BGB finden diesen AGB keine Anwendung.
3. Anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Als Verkäufer führen wir Lieferungen und Leistungen ausschließlich nur zu diesen Bedingungen durch. Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil und gelten nur insoweit, als diese Bedingungen diesen AGB nicht widersprechen und insoweit wir die Gültigkeit ausdrücklich bestätigen.
II. Angebot und Abschluss, Hinweise zu den Produkten
1. Dem Kunden wird bei Bestellung von Ware in unserem Bestellportal der Ablauf der Onlinebestellung im entsprechenden Internetauftritt erläutert. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Bestellformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
2. Die zur Durchführung der Onlinebestellung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Soweit der Vertragstext von Biocare gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
3. Die Präsentation oder Bewerbung von Waren in unserem Bestellportal stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Mit Betätigung des Bestellbuttons bietet der Kunde Biocare den Abschluss des Kaufvertrages verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Bestellung unverzüglich im Login-Bereich angezeigt. Die Bestellung stellt ein rechtsverbindliches Angebot dar. Der Kunde ist an sein Angebot für die Dauer von 7 Kalendertagen gebunden. Ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt in dem Moment zustande, in dem die Anzeige „Bestellung bestätigt“ im Login-Bereich erscheint.
4. Die Kunden unserer Produkte haben vor dem Gebrauch bzw. Einsatz zu prüfen, welche nationalen Vorgaben zum Einsatz von Nutzorganismen zu beachten sind. Für die Einholung etwaiger Genehmigungen oder Erlaubnisse ist allein der Kunde verantwortlich.
Vorbehaltlich der gesetzlichen Entwicklungen stehen folgende Verzeichnisse der zugelassenen/genehmigten Pflanzenschutzmittel zur Verfügung:
- Deutschland: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit www.bvl.bund.de
- Schweiz: Bundesamt für Landwirtschaft BLW www.blw.admin.ch
- Österreich: Bundesamt für Ernährungssicherheit http://pmg.ages.at
III. Preise und Zahlung
1. Die Preise gelten ab Werk bzw. ab örtlichem Verkaufslager, von dem aus die Versendung geschieht. Sie schließen die Verladung im Werk bzw. Verkaufslager ein, nicht jedoch die Verpackung und die gesetzliche Umsatzsteuer. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden bei der Bestellung durch Verweis auf die Preisliste mitgeteilt.
2. Wir sind dazu berechtigt, Rechnungen auf elektronischem Weg zu übermitteln. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird, wie z.B. Voraus-oder Abschlagszahlungen, ist der Kaufpreis fällig und zahlbar nach Empfang der Rechnung innerhalb von 30 Tage netto. Der Abzug von Skonto oder die Vereinbarung abweichender Zahlungsziele bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Erfüllungsort für die Kaufpreiszahlung ist der Sitz des Verkäufers.
3. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, gerät der Kunde mit Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungserhalt in Verzug. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden Verzugszinssatz zu verzinsen, derzeit 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Darüber hinaus fällt die Verzugsschadenspauschale in Höhe von 40,00 € an. Der Verkäufer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens unter Anrechnung auf die Verzugsschadenspauschale vor.
4. Bei Eintritt von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind (z.B. wiederholter Zahlungsverzug) kann der Verkäufer seine sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsziele sofort fällig stellen und unverzüglich Zahlung verlangen. Weitere Lieferungen können von einer Vorauszahlung des Kunden abhängig gemacht werden.
5. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
IV. Lieferung, Liefertermine, Lieferverzögerung
1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
3. Sofern der Besteller es erwünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
4. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Besteller zumutbar.
5. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt werden. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der Kunde seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt.
6. Hält der Verkäufer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, verbindliche Lieferfristen nicht ein, wird er den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Kunde berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden ist umgehend zu erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer, wenn weder den Verkäufer noch den Zulieferer ein Verschulden trifft.
7. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
8. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger
Hindernisse werden wir dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
V. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe an den Kunden über. Soweit der Verkäufer die Ware auf Wunsch des Kunden nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet (Versendungskauf), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonstigen Versender über. Ist eine Abnahme vereinbart, ist diese für den Gefahrübergang der maßgebliche Zeitpunkt.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen – auch für ggf. zusätzlich geschuldete Leistungen – aus dem Liefervertrag und bis zur Befriedigung aller Forderungen vor, welche uns oder unseren Konzerngesellschaften aus anderen Rechtsgründen gegen den Kunden oder dessen Konzerngesellschaften zustehen.
2. Ist der Kunde Händler oder Verarbeiter, so ist er widerruflich ermächtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verbinden und/oder zu verarbeiten und/oder weiterzuveräußern. Der Kunde tritt bereits hiermit seine Ansprüche aus dem Weiterverkauf (bei Verbindung und/oder Verarbeitung anteilig auf das Verhältnis des Wertes unserer Waren zu den Herstellungskosten des Gesamtproduktes) an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist als Treuhänder für uns zur Einziehung der abgetretenen Forderungen solange berechtigt, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, sind von uns die 110 % übersteigenden Sicherheiten freizugeben.
3. Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu unterrichten.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
5. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
VII. Gewährleistung, Sach-und Rechtsmängel
Für Sach- und Rechtsmängel der Lieferung leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich Ziffer VIII. – Gewähr wie folgt:
Sachmängel
1. Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie gilt nur dann als vom Verkäufer übernommen, wenn der Verkäufer deren Übernahme ausdrücklich schriftlich erklärt. Sollte ein Vertragsgegenstand eine etwaig vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweisen, so hat der Kunde die gesetzlichen Rechte wegen eines Mangels. Eine besondere Garantie, aus der sich darüber hinausgehende Rechte ergeben, wird nicht übernommen. Auch begründet eine Vereinbarung über die Beschaffenheit einer Ware nicht eine strengere Haftung als im Gesetz vorgesehen. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen vom Verkäufer stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar.
2. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, schriftlich zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Nichteinhaltung der Rügefrist gilt die Ware als genehmigt.
3. Bei nachgewiesenen Mängeln beseitigt der Verkäufer nach eigener Wahl die Mängel kostenlos oder liefert kostenfrei Ersatz. Dem Verkäufer ist dabei die Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren. Kommt der Verkäufer diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Frist nach, so hat der Kunde schriftlich oder in Textform eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen nachzukommen hat. Nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist kann der Kunde Minderung des Preises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern, bestehen keine Mängelansprüche mit Ausnahme von Minderungsansprüchen.
4. Wir weisen darauf hin, dass die Nützlinge – sofern sie nicht sofort nach Auslieferung ausgebracht werden – fachgerecht und nur für kurze Zeit gekühlt (z.B. Trichogramma nicht unter +10°C) gelagert werden müssen. Dem Kunden wird empfohlen die Gebrauchsanleitung genau zu beachten und einzuhalten. Die Gewährleistung für negative Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Lagerung oder unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung unseres Produkts ist ausgeschlossen. Zudem weisen wir darauf hin, dass örtlich oder regional bedingte Einflussfaktoren die Wirkung des Produkts beeinflussen können wie z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Applikationstechnik, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z.B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten).
5. Die Mängelgewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht in den in Ziff. VIII.1 dieser AGB genannten Fällen.
6. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten, werden wir auf unsere Kosten dem Kunden grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Kunden zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Kunden zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus werden wir den Kunden von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.
VIII. Haftung
1. Biocare haftet im Fall von Pflichtverletzungen unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Biocare, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzungen, sowie auf Arglist oder Übernahme einer Garantie beruhen.
2. Biocare haftet im Übrigen auch für Schäden infolge von Pflichtverletzungen, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten, wie z. B. die mangelfreie
Leistung oder Lieferung der Sache). Biocare haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind und beschränkt auf einen max. Betrag in Höhe von 45.000 EUR pro Schadensfall.
3. Die in den vorstehenden Sätzen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Biocare betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Biocare ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
4. Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Kalenderjahr ab Ablieferung der Sache unabhängig von einer Kenntnis des Kunden von Schadensursache und/oder Schadensverursacher. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht in den in Ziff. VIII.1 dieser AGB genannten Fällen.
5. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Biocare in Schadensfällen nicht zur Zahlung einer Vertragsstrafe bzw. zur Zahlung von pauschalierten Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet.
IX. Datenschutz
Biocare ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO.
Die personenbezogenen Daten der Kunden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertrages verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass Biocare nach Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Kunde in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a. DSGVO eingewilligt hat. Das geltende Datenschutzrecht gewährt dem Kunden gegenüber Biocare hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten folgende betroffenen Rechte:
- Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO
- Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO
- Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der BIOCARE Gesellschaft für biologische Schutzmittel mbH gem. 18 DS-GVO
- Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO
- Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO;
- Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie
- Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.biocare.de
X. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schrift- und Textform
1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das aktuelle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Dies gilt auch für Auslandsgeschäfte.
2. Gerichtsstand ist das für unseren Sitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.
3. Soweit in diesen AGB Schriftform vorgesehen ist, wird die Schriftform auch durch die Einhaltung der Textform (z. B. E-Mail oder Telefax) gewahrt.