Pflanzenschutzmittelzulassung

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist ein langwieriger Prozess und läuft in zwei Schritten ab:

  1. Zulassung des Wirkstoffes.
  2. Zulassung der Formulierung/des Produktes.

Hier ist ein Video von dem BVL über das Verfahren:

Wir befinden uns derzeit im Prozess der Wirkstoffzulassung. Da es derzeit keine weiteren Mittel gegen Drahtwürmer auf dem Markt gibt, Drahtwürmer aber erhebliche Schäden auf den Kartoffelfeldern anrichten, gibt es die Option der Zulassung für Notfallsituationen. Rechtsgrundlage ist Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Wenn die Risiken eines Produktes im Vergleich zu seinem Nutzen gering einzuschätzen sind, erteilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eine Zulassung für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung für maximal 120 Tage. Diese Zulassung muss also jedes Jahr erneut gewährt werden. Außerdem muss die Firma nachweisen, dass die reguläre Zulassung angestrebt wird.

Wir sind sehr dankbar, die Zulassung für Notfallsituation in den letzten Jahren erhalten zu haben. So konnten die Landwirte ihre Drahtwurmpopulation reduzieren und ihre Kartoffelerträge sichern. Außerdem ist es für uns als kleines Unternehmen eine große Erleichterung, schon während des kostenintensiven Zulassungsprozesses etwas Einkommen zu generieren, um die hohen Investitionen zu finanzieren.

Hier findet ihr mehr Information rund um die Notfallzulassung:

https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Notfallzulassungen/psm_ZugelPSM_notfallzulassungen_node.html